Dr. Norbert U. Klingel

Rechtsanwalt und Mediator Kleinmachnow

Dr. Norbert Klingel

Rechtsanwalt    u.    Mediator

 

 

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Ganz aktuelles Urteil des OLG Dresden (Az: 8 U 662/11)  für Bankkunden:

Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite, wie sie viele Banken und Sparkassen verlangen, sind einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden (Az: 8 U 662/11) zufolge unzulässig. Verbraucher können nunmehr unter Berufung auf das Urteil des OLG Dresden zu viel gezahlte Bearbeitungsgebühren zurückfordern. Ich rechne damit, dass auf die Banken und Sparkassen hohe Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern zukommen.  Banken und Sparkassen verlangen die Bearbeitungsgebühren zusätzlich zu den Zinsen. Sie begründen dies mit ihrem Beratungsaufwand und der Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden. Im konkreten Fall berechnete die Sparkasse Chemnitz zwei Prozent des Kreditbetrags. Dies erklärte das OLG Dresden für unzulässig. Da die beklagte Sparkasse ihre Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zurücknahm, ist das Urteil rechtskräftig. Das hat Folgen für die Kunden anderer Institute, die vergeblich auf Rechtssicherheit warten. Verbraucherschützer werfen der Bankenbranche vor, absichtlich ein Urteil vor dem BGH zu vermeiden. Solange dort kein Urteil gefallen sei, könnten Institute vielerorts Gebühren erheben. Wer Fragen zu diesem Themenkompley hat kann mich gerne anrufen


 Immer wieder gibt es  Fragen von Handwerkern und deren Kunden zu Handwerkerrechnungen. Hierzu ist ein schon verhältnismaßig altes Urteil ganz interessant

Dürfen Handerker bei Abrechnungen aufrunden ?

Handwerksbetriebe dürfen bei einer angebrochenen halben Stunde nicht eine volle halbe Stunde abrechnen. Auch darf der Auftrag nicht voll abgerechnet werden, wenn die Arbeit nicht ausgeführt worden ist. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.Im vorliegenden Fall rechnete ein Elektronotdienst die Arbeitszeit immer auf eine volle halbe Stunde ab. Außerdem stand in den Allgemeinen Geschäftsbedingen: "Kann die Störung aus Gründen der Sicherheit nicht oder nur provisorisch behoben werden, wird der Einsatz dennoch voll berechnet."Keine volle Abrechnung bei provisorischer oder Nicht-Ausführung. Das Landgericht Düsseldorf entschied, dass die Klausel, die die volle Abrechnung auch dann vorsieht, wenn die Reparatur nur provisorisch oder sogar gar nicht statt gefunden hat, unwirksam ist. Der Kunde werde durch die Klausel unangemessen benachteiligt. Die Klausel verstößt gegen § 307 BGB. Kein Aufrunden auf volle halbe Stund.Auch eine Klausel, die vorsieht, dass jede angefangene halbe Stunde voll abgerechnet wird, ist nach Auffassung des Gerichts unwirksam. Dagegen ist eine geringfügige Aufrundung zum Beispiel immer auf volle fünf Minuten aber in Ordnung.  So: Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.03.1988 - 12 O 292/87-


 § 476 BGB regelt Beweislast zum Nachteil des Verkäufers (OLG Koblenz, Urteil vom 24.02.2011, AZ: 2 U 261/10)

 Der Fall:

 Die Regelung des § 476 BGB, mit der dem Verkäufer eines Fahrzeuges die Beweislast für die Mangelfreiheit bei Übergabe der Kaufsache auferlegt wird, wenn innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf sich ein Mangel zeigt und der Verkäufer gewerblich handelt, der Käufer aber ein Privatmann ist, wird durch dieses Berufungsurteil des OLG Koblenz anschaulich dargestellt. § 476 BGB regelt Beweislast zum Nachteil des Verkäufers (OLG Koblenz, Urteil vom 24.02.2011, AZ: 2 U 261/10)


 

 Immer wieder gibt es Probleme mit der Mängelrüge gegenüber Handwerkern. Zuletzt glaubte noch ein Mandant, dass er mit einer genauen Bezeichnung eines Mangels die Verjährung seiner Gewährleistungsrecht unterbrochen sihätte. Er hätte ganz bewusst, das Urteil des OLG Köln,  siehe unten. beachtet. Ich musste ihm leider mittteilen, dass er sich auf dieses Urteil zu seine Gunsten nicht berufen kann, da dieses für ihn nicht einschlägig sei. Er hat dieses Urteil im Internet gefunden. Er deshalb sehr erstaunt, als ich ihn darauf hinweisen musste, dass dieses Urteil nur für einen speziellen Fall Anwendung findet aber nicht auf seinen. Es kommt nämlich darauf, ob die VOB/ als Grundlage für den Bauvertrag  vereinbart wurde. Nur wenn die VOB/B wirksam vereinbart wird, hat die schrifliche Mängelrüge nach § 13 Abs. 5 Nr. 1 S. 2 VOB/B eine verjährungsverlängernde Wirkung.  Eine mündliche Rüge oder eine Rüge per Email hat keine Wirkung. So sehr auch die Internetrecherche weiter helfen kann, ohne richtige Einordnung einer Entscheidung kann eine gefundene Entscheidung in die Irre führen, wenn man die Hintergründe des Falles nicht kennt. Wenn Sie nicht das gleiche Schicksal erleiden wollen, kann ich Ihnen gerne weiter helfen. Gerne kläre ich Sie darüber auf, welche Bedeutung die Mängelrüge in Ihrem Fall haben könnte.

Baumangel: Keine Rüge ohne genaue Bezeichnung der Mängel

Die bloße Forderung, die gerügten Mängel zu beseitigen, reicht für eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung nicht aus. Die Aufforderung zur Mängelbeseitigung muss so hinreichend bestimmt sein, dass der Auftragnehmer zweifelsfrei ersehen kann, was er im Einzelnen nachbessern soll. Das stellte das Oberlandesgericht (OLG) Köln im Rechtsstreit über die Lieferung und Montage einer Fenster- und Sonnenschutzanlage für ein Wohn- und Geschäftshaus fest. Der Auftraggeber hatte zwar gefordert, die bereits gerügten Mängel zu beseitigen. Im Einzelnen hatte er die Mängel jedoch nicht bezeichnet. Das reichte den Richtern nicht aus. Sie hielten eine solche Aufforderung zur Mängelbeseitigung für unzureichend. Es lasse sich ihr nicht entnehmen, welche Mängel der Auftraggeber in welcher Form gerügt habe (OLG Köln, 3 U 69/09).


Trotz Verstoßes gegen die Regeln der Technik liegt kein Baumangel vor, wenn die Gebrauchstauglichkeit des Werkes nicht beeinträchtigt ist.

Es kann schon einmal vorkommen, dass ein Handwerksbetrieb, nicht auf dem neuesten Stand der Technik ist und eine von ihm zu beachtende Norm nicht einhält, er aber auf Grund langer Erfahrung trotzdem eine nicht zu beantstanden Werkleistung erbringt. Von " gekauften Sachverständigen" die engagiert werden, um Mängel zu finden, die den Kunden des Handwerkers berechtigen von der Idee Gebrauch zu machen "Finananzierung des Bauvorhabens durch Mängelrüge"  werden bisweilen Verstöße gegen DIN-Vorschriften festgestellt. Das heißt aber nicht, dass die Leistung des Handwerkers mangelhalt ist, siehe anschaulich das Urteil des OLG Nürnberg, Urteil vom 25.07.2002 13 U 979/02


 Ist nur der Rotlichtverstoß des Geradeausfahrers bewiesen, während nicht festgestellt werden kann, dass der Linksabbieger im Gegenverkehr vor Aufleuchten des grünen Räumpfeils unter Verstoß gegen § 9 Abs. 3 StVO angefahren ist, haftet der Geradeausfahrer allein. so Kammergericht vom 12.07.2012 AZ: 22 U 322/11